akademie.de hat in den letzten Monaten oft und kritisch über die die neue Rundfunkgebührenordnung informiert, nach der - so die Meinung der GEZ - PCs “neuartige Rundfunkempfangsgeräte” sind und damit in sehr vielen Fällen gebührenpflichtig (das jetzt mal als meine laienhafte Ultrakurzzusammenfassung, die jeglicher juristischer Feinheit entbehrt). Und dafür dann doch glatt eine Abmahung der GEZ kassiert. Geht ja schließlich auch um viel Geld, gell. Und wo kommen wir auch hin, wenn jeder plötzlich kritisch berichtet - und dann noch vor einem relativ großem Publikum? Tststs.
Hier nun der Originaltext der Gegenabmahnung, den ich sehr gerne verlinke.
Susanne Ackstaller am Donnerstag, 13. September 2007 um 08:23 AM
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ojenime.
die begriffsberichtigung gefällt mir sehr gut. corporate wording ist eben doch nicht alles ...
hm?
in der gegenabmahnung ist doch diese tabelle drin mit den falschen und richtigen bezeichnungen.
z.b. bei falsch:
PC-Rundfunkgebühren
richtig:
gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
falsch ist erst recht:
Fangprämie
richtig dagegen:
Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten
das sieht doch so aus, als meine man, ein anderes corporate wording ändere was am inhalt?!
und ich werde mich hüten, das wort “gez-gebühren” fürderhin auch nurmehr zu flüstern. das ist FALSCH!
Ach du große Güte. Diese Feinheiten habe ich gar nicht so bedacht. ;-) Mir ging es auch mehr um den Aspekt des Mundtotmachens (ein Wort??), das finde ich unerhört.
Das finde ich auch unerhört. Und darüber hinaus eben auch diese hanebüchene Argumentation ... Die kommen bestimmt auch gleich hierhin. ;-)
Und verklagen mich, weil ich “GEZ-Gebühren” gesagt hab. Ein bisschen wie “Jehova, Jehova” in “Das Leben des Brian” ... :-)
weia. Und mich dann bestimmt, weil du es hier geschrieben hast. Oje.
Michael verteidigt uns. Bestimmt. :-)
dein “unerhört” ist ja auch schon verteidigungswürdig, uiuiui. ich verschanze mich hier schonmal in der wohnung, bis michael kommt ... ;-)
“unerhört” steht auch auf dem Index? Das ist ja unerhört, was die sich da rausnehmen .... ;-)
*piep*
Macht er.
Die GEZler sind ein schlimmes Volk. Klettern sogar in Bäume um Fernseher in Wohnungen zu finden. So geschehen bei einer Freundin in Hamburg Alsterdorf. Sie wohnt im 2. OG. Und dachte schon da sitzt ein Perverser.
Not kidding.
Danke, du Retter wider der GEZ.
Meine Schwiegereltern haben sie bezüglich ihres Autoradios auch mit einer üblen Fangfrage ausgetrickst ...
Und dann - stand doch einer plötzlich im Büro, vor dem Tresen und fragte nach unseren Radios. Und Autoradios. Und Lehrling A wusste latürnich ganz genau wer welche Autos hat und fährt und wo noch ein Radio steht. Indignus est intrare. Oder so.
Ach du immer und dein Latein. Da muss ich doch erstmal googeln. Tststs.
Meine SW wurden, glaube ich, gefragt, ob sie mit dem Auto auch Kontoauszüge (für ihre Landwirtschaft) abholen - und dann war das Auto gleich betrieblich genutzt. Oder so.
Wow - was die nicht alles tun für eine <strike>Fangprämie</strike> Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder der Rundfunkgebührenbeauftragten!
Unwürdig ist das Eintreten?! (ohne Google ...)
Jetzt muss ich erstmal “SW” googeln. Red doch Latein mit mir.
SW ist Quatsch. SE meinte ich: Schwiegereltern. ;-)
SchWiegereltern? :-)
Und was ist nu mit dem unwürdigen Intrare?
“SchWiegereltern? :-) “
Genau, das hat sich mein Hirn wohl dabei gedacht, oder so ...
Meine Vermutung hatte ich abgeschickt, bevor deine Erklärung ankam. :-)
Schlaues Mädchen. :-)
:-P
Ich wollte damit sagen, dass ich deine Erklärung eben nicht altklug kommentieren wollte. ;-)
Ach, das habe ich so auch gar nicht verstanden. Altklug schon gleich gar nicht. :-)
Was soll mit unwürdig sein? Bei GEZlern wird unwiderlegbar vermutet dass sie indignus sind.
Also war mein Übersetzungsversuch richtig? Und deine These ist wohl hochgradig abmahnungswürdig ...
Klar war er richtig. Ich sag nicht dass du altklug bist.
Wieso? Nie einen GEZler reinlassen. Lass ihn doch auf die Bäume klettern. Wieso ist das abmahnungwürdig?
:-)
Das hier ist doch grenzwertig, oder?
Bei GEZlern wird unwiderlegbar vermutet dass sie indignus sind.
Und der Sprachgebrauch GEZler ist auch äußerst zweifelhaft.