Als ich dieses Urteil las, musste ich an meine Rechtsanwältin denken. Sie hatte mir im letzten Jahr davon abgeraten, einen ziemlich drastischen Text-, Namens- und Designklau vor Gericht auszufechten. Argument: Man könne nicht davon ausgehen, dass der Richter sich mit dem Internet auch nur ansatzweise auskennt.
Wohl wahr.
Update: Dito!