Der Paragraph 161 A-BGB.

Anrufbeantworter werden überbewertet.

Deshalb höre ich unseren privaten Anrufbeantworter auch gerne mal fünf Tage nicht ab. Keine dumme Strategie, denn viele Probleme haben sich dann auch ohne mein Zutun bereits gelöst.

Heute hatte ich allerdings Pech. Denn heute rief Herr Günter bei mir an. Mit strenger Stimme sprach er auf meinem Anrufbeantworter und forderte mein sofortiges Vertrauen, denn sonst wäre mein Garantiegewinn sofort vertan. Ein allerallerletztes Mal würde er mir diese letzte Chance nun doch noch einräumen, ein einziges Mal aber nur, und weil es eben gar so besonders wichtig wäre, dass ich ihm sofort mein Vertrauen schenke, wäre sogar Herr Schmitz, der Gewinnjuror, als Zeuge anwesend bzw. per Konferenzmodus zugeschaltet. Herr Schmitz meldete sich dann auch gleich mit fester Stimme persönlich zu Wort und bestätigte mir nach Paragraph 161 A-BGB, dass mir nun tatsächlich dieser Gewinn in Höhe von 1.750 Euro zustände und Herr Günter verpflichtet wäre, mir diesen Gewinn auch auszuzahlen. Er protokollierte sogar noch, dass Herr Günter mir die korrekte Nummer zur Durchwahl gegeben hätte - für nur 2,99 Euro pro Minute.

Ich finde das alles einen ganz erstaunlichen Service und bedauere es nur, nicht persönlich am Apparat gewesen zu sein.

Susanne Ackstaller am Freitag, 21. November 2008 um 00:03 Uhr

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