“Gemäß den Zumutbarkeitskriterien nach Arbeitslosengeld II könnten langzeitarbeitslose Frauen im Prinzip in seriöse Bordelle vermittelt werden - als Bedienung zum Beispiel, aber auch als Prostituierte.”
Unglaublich, was die taz da schreibt ... (via texttreff)
Susanne Ackstaller am Montag, 31. Januar 2005 um 11:07 Uhr
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