Wenn ich diesen Beitrag hier im MyHammerBlog lese, dann finde ich myhammer langsam doch ziemlich sittenwidrig. Und wettbewerbswidrig. Und sicherlich finden sich da auch noch ein paar andere Widrigkeiten.
Doch, das ist ein Fall für einen guten Anwalt. Definitiv. ;-)
(via Tina)
Susanne Ackstaller am Sonntag, 27. April 2008 um 11:18 AM
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Wir bräuchten wohl erstmal eine verbindliche Tarifrichtlinie - einen Verband mit Mitgliedsschaftpflicht, sowas. Ich bin dafür, dass wir dafür den Texttreff nehmen. ;-)
Die Anfrage ist hammerhart, aber ob Anfragen schon widrig sein können?
Die einzelne Anfrage vielleicht nicht, aber in Summe finde ich das alles schon sehr sittenwidrig, zumindest nach meinem persönlichen Moralempfinden.
Oh, unmoralisch ist das in jedem Fall, das find ich auch. Und die Anspruchshaltung ist erstaunlich.
Die Anspruchshaltung ist tatsächlich ein Hammer. Andererseits wird auch ganz klar, dass der Auftraggeber die gewünschten Texte ganz sicher nicht verfassen kann…
Ich habe mich ja jetzt auch mal angemeldet. Um mal zu gucken. Immerhin sind Angebote doch sehr deutlich über dem gewünschten Niveau, wenn ich das richtig interpretiere?! ;-)