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Warum Klau und Klau nicht dasselbe sind. Und warum sich Klauen dennoch nicht lohnt.

Wer im Geschäft einen Kaugummi klaut, ist ein Ladendieb. Und wer Texte klaut, ist ein Textdieb. Denn: Geklaut ist geklaut.

Logisch, oder????

Ja, das war meine reichlich naive Denke, als ich vor mehr als zwei Jahren meine Webtexte plus Gestaltung auf der Seite einer “Kollegin” fand. Natürlich wähnte ich mich im Recht, nicht nur im moralischen, sondern auch im juristischen.

Ich sollte mich geirrt haben.

Denn zwischen Klau und Klau hat das deutsche Urheberecht die Schöpfungshöhe gesetzt - sprich: Im Streitfall befinden deutsche Richter darüber, wie schöpferisch, künstlerisch und wie originell Texte sind. Erreichen sie nach deren Ansicht die notwendige Schöpfungshöhe nicht, dann sind die Texte nur gutes Handwerk und dürfen sie straflos geklaut werden.

Genau das musste ich mir von den Richtern vor dem Landgericht Düsseldorf sagen lassen, nachdem sie meine Texte in einzelne Sätze zerpflückt hatten: Dass diese einzelne Sätze für sich genommen nichts besonderes wären, dass jeder halbwegs begabte Realschüler das könne. Dass ein Text aber ein Gesamtwerk ist, und jeder einzelne Satz nur ein Teil des großen Ganzen - das war ihnen offensichtlich beim Zerpfücken nicht bewusst. (Gerne denke ich dabei an “Ilsebill salzte nach.”, der Satz, der zum schönsten Anfang eines deutschen Romans gekürt wurde. Was würden die Düsseldorfer Richter aus Sicht der Schöpfungshöhe wohl zu diesem Satz sagen? Der Satz stammt übrigens aus “Der Butt.” von Grass. Nur damit klar ist, dass dies kein Realschüler war ... ;-)))

Ich war erschüttert, sprachlos, entsetzt. Niemals war mir “Recht” unrechter erschienen. Ich zog mein Klage zurück, um sie vor dem Landgericht München erneut zu stellen.

Gestern war Prozesstermin.

Und was soll ich sagen: Ich habe gewonnen. Der Vorsitzende Richter hat der Einschätzung der Düsseldorfer Richter klar widersprochen, ja, bestätigt, dass er die Schöpfungshöhe meiner Webtexte auch in einem möglichen Berufungsverfahren (oder sagt man Revision?) bis zum BGH klar erreicht sieht.

Ich glaube, niemand, der nicht selber schreibt, kann nachvollziehen, wie wichtig und wertvoll mir diese richterlichen Worte sind:

Mein Texte sind schützenswert! Sie sind kein Handwerk! Sie sind das Ergebnis eines schöpferischen Aktes! Und vor allem: Sie dürfen nicht ungestraft geklaut werden!

Im Klartext: Für den geklauten Umfang wurde mir ein Schadensersatz in Höhe von 1.800 Euro zugesprochen, nur für den Text, wohlgemerkt.

Mein Fazit nach über zweijähriger Urheberrechtsodyssee: Ich würde es wieder tun. Ich würde wieder für mein Recht kämpfen. Und ich habe einiges in Sachen Urheberrecht dazu gelernt. Aber ich habe auch viel an Naivität verloren. An Glauben an deutsche Gerechtigkeit. Und immer noch will es mir nicht einleuchten, warum Texte tendenziell weniger schützenswert sind als selbst die simpelste Fotografie.

Und warum sie strafloser geklaut werden dürfen als Kaugummis.

Susanne Ackstaller am Donnerstag, 01. April 2010 um 19:15 Uhr

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