Die kleine Münze.

Ich dachte ja immer, geklaut ist geklaut. Ob das nun das Maoam in der Tankstelle ist, oder der fette Benz. Gestohlen bleibt gestohlen, wie man es auch immer dreht und wendet. Oder?

 

Bei Texten, da ist das allerdings anders - da urteilen die Richter nämlich erstmal über die Schöpfungshöhe eines Textes. Über die so genannte “kleine Münze”. Und wenn da nun ein Richter befindet, das wäre ja nun alles banales Zeux, dann darf das auch ruhig und vor allem straflos geklaut werden. Unglaublich, oder?

Nein, das ist mir so noch nicht passiert - aber ich ärgere mich schon mal im Vorhinein. Und zwar ziemlich.

Ja, ich werde dann beim Metzger demnächst mal die Probe aufs Exempel machen und gucken, ob ich die banale Leberkässemmel einfach mal so und ohne Bezahlung mitnehmen darf. Die komplexere Schnitzelsemmel lass ich natürlich liegen.

Grmpf.

Susanne Ackstaller am Freitag, 29. Februar 2008 um 13:00 Uhr

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