Robina Hood der Texter. Oder: Im Zeichen der kleinen Münze.

Bei Biggi fand ich diesen Artikel zum Textklau bei Rechtzweinull. Spannend, wenn auch wieder grässlich desillusionierend. Ich verstehe es einfach nicht: Warum ist ein geklauter Text im “Worst Case” weniger wert als ein geklauter Kaugummi? Oder, um im Urheberrecht zu bleiben: weniger als eine fotografierte Zwiebel, Tomate, Erdbeere ...?! Wie kann es jemals richtig und recht sein, Text zu klauen - und straffrei, sprich schadensersatzfrei auszugehen?!

 

Am Freitag treffe ich meine ersten Textklauer vor Gericht. Dann wird man sehen, wie gerecht das deutsche Recht ist. Denn natürlich argumentieren die Gegenseite, ja selbst der Richter in seinem Vergleichsvorschlag mit der “kleinen Münze”. Dass die Beklagten ihre Schuld in der Unterlassungserklärung anerkannt haben, fällt offensichtlich niemanden auf ... noch nicht mal dem Richter. Dass es sich dabei nicht um ein paar wenige Worte oder Sätze, sondern um um eine ganze Bildschirmseite handelt, ist auch egal. Ist ja nur Text, das kann “jeder durchschnittliche Realschüler”. Komisch, dass meine Texte von großen, renommierten Unternehmen für nicht wenig Geld gekauft werden - wo ich doch so banal schreibe, dass jeder das könnte.

Ich bin gespannt. Wenn auch nicht sonderlich optimistisch. Aber ich bleib dran, das ist sicher. So schnell lass ich mir mein Urheberrecht nicht abtexten.

 

Susanne Ackstaller am Mittwoch, 09. Juli 2008 um 15:20 Uhr

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